AGB

 

Allgemeine Geschäftsbedingungen der i-sotec GmbH (AGB) für den Direktverkauf

Anbieter

i-sotec GmbH
Hertingerstraße 45
D-59423 Unna

Telefon  +49 (0)2303 9676-20
Telefax  +49 (0)2303 9676-28

Vertretungsberechtigter Geschäftsführer: Dipl.-Journalist Hans-Jürgen Weigt

Registergericht: Amtsgericht Hamm

Allgemeines

1. Für den Geschäftsverkehr der i-sotec GmbH gelten die Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) und des Fernabsatzgesetzes (FernAgsB).

2. Für alle Lieferungen und Leistungen gelten ausschließlich die nachfolgenden Geschäftsbedingungen. Abweichende Bedingungen bedürfen unserer Zustimmung.

Alle Angebote sind freibleibend. Änderungen im Design oder solche, die sich aufgrund technischer Verbesserungen ergeben, werden vorbehalten.

3. Kaufverträge kommen erst durch schriftliche Annahme der Bestellung (Auftragsbestätigung) oder durch Annahme der Ware durch den Kunden, ggf. erst nach Ablauf der Widerrufs-/Rückgabefrist zustande. Für die Wahrung der Schriftform genügt eine E-mail, welche nicht unterzeichnet sein muss.

Preise

1. Sämtliche i-sotec Preise sind Endkundenpreise in Euro und enthalten die gesetzliche Umsatzsteuer. Diese Preise sind ausschließlich für Bestellungen im Rahmen des E-Commerce gültig.

2. Es gelten stets die Preise zum Zeitpunkt der Bestellung.

Zahlungsbedingungen

1. Bestellte Ware wird gegen Nachnahme, Vorkasse bzw. bei Bankeinzug unmittelbar nach Eingang der Zahlung auf unserem Konto ausgeliefert.

2. Kunden außerhalb der Bundesrepublik Deutschland können ausschließlich gegen Vorkasse beliefert werden.

Bitte SWIFT-BIC: GENO DEM 1DOR und IBAN: DE52 4416 0014 7207 2070 00 angeben.

Lieferzeit

1. Nachnahme-Lieferungen aus unserem Standardprogramm werden in der Regel einen Tag nach Eingang der Bestellung an die vom Kunden angegebene Adresse ausgeliefert. Bei Bankeinzug erhält der Kunde die Ware unmittelbar nach Eingang der Zahlung auf unserem Konto. Wir sind zu Teillieferungen berechtigt. Etwaige Angaben über Lieferfristen sind unverbindlich.

2. Bei Lieferverzögerungen oder fehlender Lieferbarkeit erhält der Kunde umgehend schriftlich Nachricht.

3. Die Geltendmachung von Schadensersatz bei Lieferverzögerungen oder fehlender Lieferbarkeit ist ausgeschlossen, soweit keine grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz unsererseits vorliegt.

4. Bei allen weiteren Fragen zur Lieferbarkeit sind wir unter folgender Telefonnummer zu erreichen: +49 (0)2303 9676-12

Porto- und Verpackungskosten

1. Für Porto- und Verpackungskosten innerdeutscher Lieferungen wird eine Pauschale von €4,80 pro Bestellung berechnet, die ab einem Mindestbestellwert von €100,00 entfällt. Bei Bezahlung per Nachnahme fallen zusätzlich €7,50 Nachnahmegebühr an.

2. Für Lieferungen nach Österreich werden pauschal €12,00 Versandkosten berechnet (nur Vorkasse möglich). Versandkosten für Lieferungen in andere Länder auf Anfrage.

 

 

 

 

 

 
 

 

Widerrufs- und Rückgaberecht

1. Der Käufer ist an seine Bestellung nicht mehr gebunden, wenn er diese binnen einer Frist von zwei Wochen nach Erhalt der Ware widerruft. Der Widerruf muss keine Begründung enthalten und in Textform oder durch Rücksendung der Sache erfolgen.

2. Die Zwei-Wochen-Frist beginnt zum Zeitpunkt des Erhalts der Lieferung; sie wird durch Absendung der vollständigen, ungebrauchten und unbeschädigten Ware an die i-sotec GmbH, Hertingerstraße 45, D-59423 Unna gewahrt. Der Käufer trägt die Beweislast für die Absendung.

3. Der Kaufvertrag wird mithin erst nach Ablauf der zweiwöchigen Rückgabefrist nach erfolgter Lieferung wirksam.

4. Das Widerrufs- und Rückgaberecht gilt nicht für Artikel, die nicht im Lager geführt werden und die auf ausdrücklichen Kundenwunsch hin beschafft wurden.

5. Bei Rückgabe durch den Käufer wird diesem der Kaufpreis nebst den gezahlten Versandkosten erstattet. Die Kosten der Rücksendung hat der Käufer bis zu einem Warenwert von 40,00 EUR selbst zu tragen. Auf ausreichende Frankierung ist zu achten.

6. Werden die gelieferten Artikel beschädigt oder defekt zurückgegeben, so ist der Käufer der i-sotec GmbH gegenüber zum Schadensersatz verpflichtet. Das Transportrisiko der Rücksendung trägt der Käufer.

Gewährleistung

1. Die Gewährleistungsfrist für die von uns verkauften Artikel beträgt zwei Jahre. Die Gewährleistungsfrist beginnt mit dem Zeitpunkt der Lieferung.

2. Der Käufer ist verpflichtet, offene Mängel binnen einer Frist von zwei Wochen ab Zugang der Ware schriftlich gegenüber uns anzuzeigen. Nach Ablauf dieser Frist ist die Geltendmachung offener Mängel ausgeschlossen.

3. Es werden keine Gewährleistung für Mängel übernommen, die durch  (Weiter-)Verwendung entstanden sind (z.B. Montage oder Inbetriebnahme des Kaufgegenstandes oder von durch Montage/Inbetriebnahme verursachte Störungen bzw. deren Beseitigung).

Eigentumsvorbehalt

Alle Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung unser Eigentum. Erst mit der Bezahlung des vollständigen Kaufpreises geht das Eigentum an dem Kaufgegenstand ohne weiteres auf den Käufer über.

Datenschutz

Die für die Abwicklung der Bestellung erforderlichen Daten werden unter Einhaltung der Vorschriften des Datenschutzgesetzes gespeichert und vertraulich behandelt.

Erfüllungsort

Als Erfüllungsort für sämtliche aus dem Vertragsverhältnis entspringenden Verpflichtungen einschließlich etwaiger Gewährleistungsansprüche wird der Sitz der i-sotec GmbH vereinbart.

Schlussbestimmungen

1. Dieser Vertrag unterliegt ausschließlich dem materiellen Recht der Bundesrepublik Deutschland mit Ausnahme des UN-Abkommens über den internationalen Kauf beweglicher Sachen.

2. Sofern der Kunde Kaufmann ist, ist Gerichtsstand der Sitz der i-sotec GmbH.

3. Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des zugrundeliegenden Vertrages einschließlich der Allgemeinen Geschäftsbedingungen berührt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht.

Erklärungen jedweder Art, betreffend das Vertragsverhältnis zwischen der i-sotec GmbH und dem Käufer, bedürfen – vorbehaltlich anderslautender schriftlicher Vereinbarungen – zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.

Die Wirksamkeit mündlicher Abreden erfordert in jedem Fall eine unverzügliche schriftliche Bestätigung. Bleibt diese aus, gilt die mündliche Abrede als nicht getroffen.

Stand: September 2010